Unser Schwerpunkt

Energierecht

Energierecht

Wir beraten in allen Rechtsfragen im Bereich des Energierechts, von der Erzeugung über die Übertragung und Verteilung bis zum Vertrieb von Energie.

Wir sind auf die Begleitung von Konzessionierungsverfahren (Strom, Gas, Fernwärme) spezialisiert und bieten kompetente Beratung bei allen Formen der Konzessionsvergabe, reine Konzessionsvergabe an einen fremden Partner oder an sich selbst, Gründung einer Netzgesellschaft mit einem strategischen Partner, interkommunale Modelle. Wir erstellen hierzu die Verfahrensbriefe, die die Kriterien der Konzessionsvergabe oder vorgeschaltet der Partnerwahl enthalten, und geben eine Vergabeempfehlung.

Zudem entwerfen wir Konzessionsverträge und beraten zur Gründung von kommunalen Unternehmen.

Unser Schwerpunkt liegt außerdem bei der Beratung in allen Fragen zum Bereich der Erneuerbaren Energien. Dazu zählen insbesondere auch alle Fragen des Eigenverbrauchs zur Vermeidung der EEG-Umlage.

Ein weiterer Fokus unserer Tätigkeit ist die Beratung bei der Planung von Windkraft- und Solarparks.


  • EEG-Recht (Einspeisevergütung und Marktprämienmodell)
  • Verfahren zur Aufstellung von Photovoltaikanlagen
  • Vertragsrecht
  • Begleitung von Verfahren zur Vergabe von Konzessionen (Strom, Gas, Fernwärme)