Unser Schwerpunkt

Kommunalrecht

Kommunalrecht

Wir beraten in allen kommunalrechtlichen Fragestellungen, insbesondere auch in allen kommunalwirtschaftlichen und abgabenrechtlichen Angelegenheiten.

Dazu zählen alle Fragestellungen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit von Kommunen. Durch unsere Spezialisierung bieten wir eine Beratung, die auch Aspekte wie die Gewährung von Subventionen und sonstigen Vergünstigungen an regionale Unternehmen abdeckt (mehr unter Europarecht, EU-Beihilfenrecht).

Außerdem beraten wir Städte und Gemeinden bei der Gestaltung von Satzungen.

Rechtsfragen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid gehören zu unseren Schwerpunkten sowie die Beratung in allen Angelegenheiten, die den Gemeinderat oder auch ein Gemeinderatsmitglied und die Wahrnehmung des Gemeinderatsmandats betreffen.


  • Beratung von Gemeinden und Gemeinderäten
  • Beratung zu interkommunaler Zusammenarbeit
  • Beratung zu kommunalen Unternehmen