Unser Schwerpunkt

Öffentliches Baurecht

Öffentliches Baurecht

Wir beraten in allen Angelegenheiten des öffentlichen Planungsrechts von der Landes- und Regionalplanung, Flächennutzungs- und Bebauungsplanung bis hin zu Umlegung und Erschließung.

Im Bauplanungsrecht beraten wir insbesondere bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (auch vorhabenbezogene Bebauungspläne), bei der Umnutzung (Konversion) von Brachflächen sowie bei der Sicherung der Bauleitplanung.

Außerdem kennen wir uns mit den Vorkaufsrechten von Gemeinden, städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, Enteignung und Entschädigung aus.

Wir sind Spezialist bei Rechtsfragen zur Zulässigkeit von großflächigen Einzelhandelsbetrieben in Plangebieten.

Zudem erarbeiten wir städtebauliche Verträge zur Lösung komplexer Problemkonstellationen. Dazu gehören insbesondere vorhabenbezogene Planungen von Unternehmen wie von Bauträgern.

Ferner beraten wir zu allen Fragen, die im Zusammenhang mit Baugenehmigungen und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Gebäude, Windkraftanlagen, Biogasanlagen, Wasserkraftanlagen, Solar- und Photovoltaikanlagen stehen.

Aufgrund unserer langjährigen Zusammenarbeit mit renommierten Planungsbüros und unserer Beratung von Städten, Gemeinden, Unternehmen und betroffenen Privaten kennen wir beide Seiten. Dieses Knowhow ermöglicht uns eine 360°-Betrachtung bei der Lösung Ihrer Anliegen.


  • Bauleitplanungsrecht (Bebauungsplanverfahren, Flächenkonversionen)
  • Raumordnungsrecht
  • städtebauliche Verträge
  • Umlegung
  • Stadtsanierung
  • Betriebsumsiedlungen
  • Bauordnungsrecht
  • Denkmalschutzrecht