Unser Schwerpunkt

Wirtschafts-
verwaltungsrecht

Wirtschafts­verwaltungsrecht

Wir beraten in allen rechtlichen Fragen des Wirtschaftsverwaltungsrechts wie dem des Handwerksrecht, dem Gewerbe- und dem Gaststättenrecht.

Wir bieten insbesondere Verbänden eine umfassende Beratung zur Verfolgung ihrer Interessen in allen im Zusammenhang mit der Handwerksausübung stehenden Fragestellungen an.

Ferner kennen wir uns mit den Regelungen zum Landesglücksspielgesetz aus und beraten Städte und Gemeinden zu allen Fragen des Glückspielrechts. Aufgrund unseres Knowhows im öffentlichen Baurecht bieten wir eine spezialisierte, aber umfassende Beratung in allen hierzu relevanten Fragen.


  • Handwerksrecht
  • Gewerberecht
  • Gaststättenrecht
  • Glücksspielrecht (Landesglücksspielgesetz)