VHW-Seminar Hochwasserschutz - Hochwasserschutzregister

Hochwasserschutzregister – das andere Ökokonto

Hochwasser führen zu Schäden an Gebäuden und Infrastruktur in Milliardenhöhe. Hochwasser häufen sich und damit auch die Schäden. Der Gesetzgeber hat daher bei der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die „Notbremse“ gezogen. In Baden-Württemberg hat der Landesgesetzgeber in der Folge Überschwemmungsgebiete per Gesetz ausgewiesen. Dies hat zur Folge, dass Bauverbote nunmehr überall dort bestehen, wo Hochwasserereignisse statistisch einmal in 100 Jahren „zu erwarten“ sind (HQ100).

Wesentliches Ziel des Hochwasserschutzes ist die Erhaltung von Rückhalteraum. Für neue bauliche Anlagen in Überschwemmungsgebieten ist daher u.a. nachzuweisen, dass verloren gegangener Rückhalteraum ausgeglichen wird. Dies wirft insbesondere bei Ausweisung neuer Baugebiete große Probleme auf.

In Baden-Württemberg hat der Gesetzgeber daher die Möglichkeit geschaffen, den erforderlichen Ausgleich über ein Hochwasserschutzregister herzustellen. Grundlage dieses Registers sind Maßnahmen von Gemeinden zur Schaffung von Rückhalteraum. Ein auf diese Weise geschaffenes „Guthaben“ kann dann für einzelne Bauvorhaben aufgebraucht werden.

In diesem Seminar wird aufgezeigt werden, wie betroffene Städte und Gemeinden mit diesem neuen Instrument umgehen können. Insbesondere werden die dafür erforderlichen Grundlagen in rechtlicher, hydrologischer und planerischer Hinsicht aufgezeigt. So wird aufgezeigt werden, wie Rückhalteraum wasserwirtschaftlich sinnvoll geschaffen werden und wie ein nachhaltig wirksames Hochwasserschutzregister entwickelt werden kann.

Der Aufbau eines Hochwasserregisters bedarf auch der Berücksichtigung anderer Umweltbelange. So können sich bei der Standortwahl für Hochwasserschutzmaßnahmen beim Naturschutz durch gebiets- und artenschutzrechtliche Maßgaben und beim Bodenschutz durch Anforderungen der Landwirtschaft entscheidende Weichenstellungen ergeben.

Das Seminar wird als Tagesseminar gehalten und findet in Leinfelden-Echterdingen statt. Herr Rechtsanwalt Dr. Armin Wirsing referiert bei diesem Seminar über die rechtlichen Themen. Die technischen und planerischen Themen liegen bei Herrn Dipl.-ing. Bernhard Keim und Herrn Dipl.-biol. Dr. Gunther Matthäus.

Weitere Informationen und Anmeldung über den vhw:

vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Geschäftsstelle Baden-Württemberg
Gartenstraße 13
71063 Sindelfingen

Tel 07031 866107-0
Fax 07031 866107-9

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