VHW-Seminar zu den Vorkaufsrechten der Gemeinden nach BauGB

Vorkaufsrechte der Gemeinden nach dem BauGB -
in welchen Fällen und mit welchen Folgen
können Gemeinden ihr Vorkaufsrecht ausüben?

Vorkaufsrechte eröffnen Gemeinden die Möglichkeit, Grundstücke einer Nutzung entsprechend den städtebaulichen Vorstellungen der Gemeinden zuzuführen. Um mit den regelmäßig entgegenstehenden Interessen der beteiligten Privaten sachgerecht umgehen zu können, ist es wichtig, die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen des Vorkaufsrechts zu kennen. Denn das Vorkaufsrecht der Gemeinde besteht nur, wenn bestimmte gesetzlich geregelte Voraussetzungen gegeben sind.

In der Praxis wirft dies insbesondere Fragen dazu auf, in welchen Fällen Gemeinden ihr Vorkaufsrecht ausüben können, welche Voraussetzungen hierfür geprüft werden müssen und welche Folgen die Ausübung des Vorkaufsrechts hat.

Das Seminar bietet Ihnen die Möglichkeit, anhand praktischer Fälle und der Rechtsprechung Antworten auf diese und weitere Fragen zu erhalten und sich mit den Referenten und den anderen Teilnehmern persönlich über ihre Erfahrungen auszutauschen.

Sie haben die Gelegenheit, eigene Schwerpunkte zu setzten. Bitte senden Sie ihre Fragen und Problemstellungen bis zum 19.02.2015 per E-Mail an gst-bw@vhw.de.

Auf dem Seminar treffen Sie Bürgermeister, Mitglieder von Gemeinderäten und der zuständigen Ausschüsse, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bau-, Planungs- und Liegenschaftsverwaltung, von Sanierungs- und Entwicklungsträgern, Justiziare und Rechtsanwälte, die mit der gerichtlichen Vertretung in Vorkaufsrechtsfällen befasst sind.

Das Seminar wird von Herrn Dr. Wirsing und Frau Dr. Wirsing als Tagesseminar gehalten und findet in Filderstadt-Bernhausen statt.

Weitere Informationen und Anmeldung über den vhw:

vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Geschäftsstelle Baden-Württemberg
Gartenstraße 13
71063 Sindelfingen

Tel 07031 866107-0
Fax 07031 866107-9

gst-bw@vhw.de
www.vhw.de

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