Rechtsanwalt (m/w/d) für öffentliches Recht gesucht
Perspektive: Partner
WIRSING Rechtsanwälte ist eine auf das öffentliche Recht spezialisierte Kanzlei im Zentrum von Stuttgart. Wir bieten unseren Mandanten in unseren Spezialbereichen professionelle Rechtsberatung.
Wir suchen einen im öffentlichen Recht spezialisierten und engagierten Rechtsanwalt (m/w/d).
Fachlich erwarten wir Prädikatsexamina, sprachliche Gewandtheit und professionelles Auftreten. Menschlich erwarten wir einen Kollegen (m/w/d), der zu uns und unseren Mandanten passt - authentisch, überzeugend, empathisch, ausgeglichen. Wir bieten interessante Mandate und die Perspektive, Partner zu werden.
Mehr über uns finden Sie unter www.wirsing-recht.de.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte zu Händen Frau Rechtsanwältin Dr. Helena Sophia Wirsing an stuttgart@wirsing-recht.de oder WIRSING Rechtsanwälte, Königstraße 36, 70173 Stuttgart.
// Stuttgart, den 02.01.2023
Wir überarbeiten die Rubrik "Aktuelles"
Leider finden Sie derzeit nur wenige Beiträge in der Rubrik "Aktuelles". Wir sind mit der Überarbeitung dieser Seite befasst und bitten um Verständnis.
// Stuttgart, den 12.01.2022
3. Update: EuGH gibt WIRSING Rechtsanwälten Recht
Wie bereits an dieser Stelle mehrfach berichtet, konnten WIRSING Rechtsanwälte in einer abfallrechtlichen Angelegenheit vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart einen Vorlagebeschluss zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) bewirken. Es geht um die Auslegung des Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen.
Nun hat der EuGH mit Urteil vom 28.05.2020 (Rechtssache C‑654/18) über die Vorlagefragen entschieden und sich detailliert mit der Frage auseinandergesetzt, ob Abfallgemische in bestimmten Zusammensetzungen für die grenzüberschreitende Verbringung notifiziert werden müssen und wie mit Störstoffen in diesen Gemischen umzugehen ist.
Der EuGH kommt in seiner Entscheidung zu dem Schluss, dass es sich bei den vier Gedankenstrichen im Eintrag des Baselcode B3020 um jeweils eine Abfallart handelt und dass Abfallgemische nicht unter diesen Eintrag fallen. Dies folgert der EuGH auch aus der Systematik der Verordnung EG Nr. 1013/2006. Dem Anhang IIIA (insbesondere Nr. 3 lit. g) des Anhangs IIIA) würde seine praktische Wirksamkeit genommen, würde der Eintrag B3020 und insbesondere der letzte Gedankenstrich (mit der Formulierung „andere") so verstanden, dass dieser auch Abfallgemische erfasse. Abfallgemische fallen daher nicht in die grüne Abfallliste in Anhang III der Verordnung EG Nr. 1013/2006 und unterliegen nicht den Informationspflichten nach Art. 18 dieser Verordnung.
Zudem hat der EuGH entschieden, dass ein Abfallgemisch, das auch aus Abfällen besteht, die dem vierten Gedankenstrich des Baselcode B3020 unterfallen, nicht von Nr. 3 lit. g) des Anhangs IIIA der Verordnung EG Nr. 1013/2006 erfasst wird und daher nicht unter das Informationsverfahren nach Art. 18 der Verordnung fällt.
Darüber hinaus stellt der EuGH fest, dass Nr. 1 lit. b) des Anhangs IIIA der Verordnung EG Nr. 1013/2006 auf das Gebot der „umweltgerechten Verwertung" verweist, weshalb im Einzelfall zu ermitteln ist, ob die Art und der Anteil von Störstoffen in dem Abfallgemisch eine umweltgerechte Verwertung verhindert.
Der EuGH erklärt überdies, dass es den Mitgliedstaaten frei stehe, Kriterien zu erlassen, anhand deren beurteilt werden könne, ob Störstoffe verhinderten, dass ein Abfallgemisch umweltgerecht verwertet werden könne. Der Gerichtshof gibt sogar eine Anregung, wie diese Kriterien aussehen könnten, überlässt die Ausgestaltung aber den Mitgliedsstaaten.
Sei kein Einvernehmen zwischen dem Versandmitgliedstaat und dem Bestimmungsmitgliedstaat hinsichtlich der Einstufung des Abfalls gegeben, so sei nach dem Urteil des Gerichtshofs Art. 28 Abs. 2 der Verordnung EG Nr. 1013/2006 anzuwenden und damit das schriftliche Notifizierungsverfahren.
Die Entscheidung des EuGH entspricht der von WIRSING Rechtsanwälten im Verfahren vertretenen Auffassung, der auch zuvor die Generalanwältin folgte. Nun wird das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart fortgeführt.
Rechtsberatung und Rechtsvertretung der Beliehenen in dieser Sache:
Rechtsanwältin Dr. Helena Sophia Wirsing
// Stuttgart, den 30.06.2020
2. Update: Generalanwältin folgt der Auffassung von WIRSING Rechtsanwälte
Wie bereits an dieser Stelle berichtet, konnten WIRSING Rechtsanwälte in einer abfallrechtlichen Angelegenheit vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart einen Vorlagebeschluss zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) bewirken. Es geht um die Auslegung des Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen.
WIRSING Rechtsanwälte vertreten in diesem Fall die rechtlichen Interessen der Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH (SAA). Die mündliche Verhandlung vor dem EuGH fand am 18.09.2019 statt. Die britische Generalanwältin Eleanor Sharpston hat am 30.01.2020 ihre Schlussanträge in dieser Sache gestellt. Die Argumente und Auslegung der einschlägigen Vorschriften der Abfallverbringungsverordnung der Generalanwältin decken sich mit denen der SAA.
Nun bleibt die Entscheidung des EuGH abzuwarten. Wir werden darüber berichten.
Die Schlussanträge sind unter http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?oqp=&for=&mat=or&lgrec=de&jge=&td=%3BALL&jur=C%2CT%2CF&num=c-654%252F18&page=1&dates=&pcs=Oor&lg=&pro=&nat=or&cit=none%252CC%252CCJ%252CR%252C2008E%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252Ctrue%252Cfalse%252Cfalse&language=de&avg=&cid=4693703 abrufbar.
Rechtsberatung und Rechtsvertretung der Beliehenen in dieser Sache:
Rechtsanwältin Dr. Helena Sophia Wirsing
// Stuttgart, den 10.02.2020
Gemeindliche Vorkaufsrechte nach dem BauGB
Frau Rechtsanwältin Dr. Helena Sophia Wirsing und Herr Rechtsanwalt Enzo Beathalter haben einen Aufsatz zu den Gemeindlichen Vorkaufsrechten nach dem BauGB geschrieben. Dieser wurde in der Augustausgabe der Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg (S. 309 ff.) veröffentlicht.
// Stuttgart, den 19.08.2019
Wir gratulieren zum Fachanwaltstitel!
WIRSING Rechtsanwälte gratulieren Frau Rechtsanwältin Dr. Helena Sophia Wirsing zur Verleihung des Fachanwaltstitels. Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart hat sie in dieser Woche zur Fachanwältin für Verwaltungsrecht ernannt.
Zur Erlangung des Fachanwaltstitels müssen in dem entsprechenden Rechtsgebiet besondere praktische und theoretische Kenntnisse nachgewiesen werden. Wir freuen uns, dass wir unseren Mandanten auch diese ausgewiesene Expertise bieten können.
// Stuttgart, den 14.03.2019
Update: Vorlagefragen an den EuGH zur Abfallverbringung erwirkt
Wir bereits an dieser Stelle berichtet, konnten WIRSING Rechtsanwälte in einer abfallrechtlichen Angelegenheit vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart einen Vorlagebeschluss zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) bewirken. Es geht um Auslegungsfragen in Bezug auf Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen. Da es das Verwaltungsgericht Stuttgart für notwendig erachtet hatte, diese Auslegungsfragen durch den EuGH klären zu lassen, wurde das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 10.10.2018 – 14 K 3142/16 ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt. Das Vorabentscheidungsersuchen und die entsprechenden Vorlagefragen wurden nunmehr im Amtsblatt der Europäischen Union vom 28.01.2019 (C 35/8) bekannt gemacht.
Rechtsberatung und Rechtsvertretung der Beliehenen in dieser Sache:
Rechtsanwältin Dr. Helena Sophia Wirsing
// Stuttgart, den 26.02.2019
Tagungsbericht zu den vhw-Baurechtstagen 2018
Rechtsanwältin Dr. Helena Sophia Wirsing hat bei den diesjährigen vhw-Baurechtstagen über die "Gemeindlichen Vorkaufsrechte" referiert. Die vhw-Baurechtstage haben sich mittlerweile als zentrale Fortbildungsveranstaltung in Baden-Württemberg etabliert. Mehr als 100 Teilnehmer konnte die Veranstaltung dieses Jahr verzeichnen.
Lesen Sie hier den Tagungsbericht zur Veranstaltung:
Vorlagefragen an den EuGH zur Abfallverbringung erwirkt
WIRSING Rechtsanwälte vertreten eine Beliehene des Landes Baden-Württemberg in einer komplexen abfallrechtlichen Angelegenheit vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Gegenstand der Auseinandersetzung ist die Frage der Notifizierungspflicht einer grenzüberschreitenden Abfallverbringung.
In dem Verfahren sind unter anderem Auslegungsfragen in Bezug auf Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen zu klären.
Da die Auslegung dieser Regelung in der EG-Verordnung umstritten ist, kann das Verwaltungsgericht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzelne Fragen gem. Art. 267 Abs. 1 lit. b) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zur Vorabentscheidung vorlegen.
WIRSING Rechtsanwälte haben die Klärung der europarechtlichen Fragen im Verwaltungsgerichtsverfahren für notwendig erachtet und deren Vorlage an den EuGH durch das Verwaltungsgericht erwirkt, damit diese Fragen einer Entscheidung auf europarechtlicher Ebene zugeführt werden.
Die Entscheidung des EuGH wird mit Spannung erwartet, da diese Entscheidung weitreichende Folgen für die Abfallwirtschaft haben wird, unabhängig davon, wie der EuGH die Vorlagefragen beantworten wird.
Entscheidung:
Vorlagebeschluss und Aussetzungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10.10.2018 – 14 K 3142/16.
Rechtsberatung und Rechtsvertretung der Beliehenen in dieser Sache:
Rechtsanwältin Dr. Helena Sophia Wirsing
// Stuttgart, den 31.10.2018
Informationsrechte und -pflichten in der Bauleitplanung
WIRSING Rechtsanwälte erläutern die Informationsrechte und Informationspflichten in der Bauleitplanung (Auszug zum Artikel in den Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg (Heft 4/2016).