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Vorkaufsrechte, Veränderungssperre und Zurückstellung eröffnen Gemeinden die Möglichkeit, das Grundstückseigentum entsprechend den städtebaulichen Vorstellungen der Gemeinde zu erwerben, bzw. die Grundstücksnutzung einzuschränken.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist ein eigenständiges städtebauliches Instrument, mit dem Städte und Gemeinden in Kooperation mit Investoren städtebauliche Projekte zügig und passgenau planen und umsetzen können.
Die Anwendung der Instrumente „Ausnahmen“ und „Befreiungen“ bzw. „Abweichungen“, die im Bauplanungsrecht und im Bauordnungsrecht geregelt sind, ruft bei Bauaufsichtsbehörden teilweise große Unsicherheit hervor.
Bei dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt es sich um ein eigenes städtebauliches Instrument, mit dem eine Gemeinde in Kooperation mit einem Vorhabenträger, einem Investor, städtebauliche Planungen zügig realisieren kann.
Die Anwendung der Instrumente „Ausnahmen“ und „Befreiungen“ bzw. „Abweichungen“, die im Bauplanungsrecht und im Bauordnungsrecht geregelt sind, ruft bei Planungs- und Bauaufsichtsbehörden teilweise große Unsicherheit hervor.